Insolvenzplan als Chance der schnellen Schuldenregulierung

Erfolgreiche Sanierung durch Insolvenzplan innerhalb von 6 Monaten

Der Insolvenzplan wird beim zuständigen Amtsgericht - Insolvenzgericht eingereicht.
Die Abstimmung über den Plan erfolgt im Erörterungs-und Abstimmungstermin, der nach der  Prüfung des Insolvenzplanes durch das Insolvenzgericht stattfindet.
Für die Planannahme muss die Mehrheit der Gläubigergruppen zustimmen 
Bei Vorliegen der Mehrheit wird der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist der Plan bestandskräftig.


Nachfolgende Sanierungs- und Planmaßnahmen können ergriffen werden:

  • Aufnahme eines neuen Gesellschafters mit anschließender Kapitalerhöhung
  • Stellung von Gesellschaftersicherheiten für Kredite des Unternehmens
  • Regelung der Verwaltung und des Verkaufs nicht betriebsnotwendiger Immobilien 
  • Überprüfung Marketingstrategie und -politik
  • Durchführung einer Gemeinkosten-Wertanalyse
  • Teilverzicht der Gläubiger auf Forderungen, die nicht besichert waren
  • Teilverzicht der Bank auf Ausfallforderungen
  • Teilverzicht der Bank bezüglich der betriebsnotwendigen Immobilie
  • Wahl der Nichterfüllung unrentabler Verträge
  • Erhöhung der Quote im Vergleich zur Regelabwicklung
  • ertragssteuerliche Behandlung des Sanierungsgewinns
  • gewerbesteuerliche Behandlung des Sanierungsgewinns
  • Geschäftsführerwechsel bei Planannahme
  • Minderheitenschutz gemäß § 251 InsO durch Rückstellungsbildung
  • Rückstellungsbildung für bestrittene Forderungen

Wir erstellen ihren Insolvenzplan!

Kontakt:

pkl Rechtsanwälte
Hermann Kulzer M.B.A.
Fachanwalt für Insolvenzrecht


Glashütterstraße 101a,  01277 Dresden

Tel: 0351 8110233
Fax 8110244

kulzer@pkl.com
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Weitere Infos zum Insolvenzplan: www.insoinfo.de