Erfolgreiche Sanierung durch Insolvenzplan innerhalb von 6 Monaten
Der Insolvenzplan wird beim zuständigen Amtsgericht - Insolvenzgericht eingereicht.
Die Abstimmung über den Plan erfolgt im Erörterungs-und Abstimmungstermin, der nach der Prüfung des Insolvenzplanes durch das Insolvenzgericht stattfindet.
Für die Planannahme muss die Mehrheit der gebildeten Gläubigergruppen zustimmen ( Beispiel: zwei von drei gebildeten Gruppen)
Bei Vorliegen der Mehrheit wird der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt.
Danach begann die Rechtsmittelfrist von 14 Tagen zu laufen.
Nachfolgende Sanierungs- und Planmaßnahmen werden oft ergriffen:
Wir erstellen für Sie gerne Insolvenzpläne auf Grund langjähriger Erfahrungen
Kontakt:
pkl Rechtsanwälte Steuerberater
Hermann Kulzer, Rechtsanwalt M.B.A.
Fachanwalt für Insolvenzrecht,
Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht
Dresden. Berlin
Glashütterstraße 101a, 01277 Dresden
Tel: 0351 8110233
Fax 8110244
kulzer@pkl.com
www.pkl.com
Weitere Infos zum Insolvenzplan: www.insoinfo.de
Die Abstimmung über den Plan erfolgt im Erörterungs-und Abstimmungstermin, der nach der Prüfung des Insolvenzplanes durch das Insolvenzgericht stattfindet.
Für die Planannahme muss die Mehrheit der gebildeten Gläubigergruppen zustimmen ( Beispiel: zwei von drei gebildeten Gruppen)
Bei Vorliegen der Mehrheit wird der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt.
Danach begann die Rechtsmittelfrist von 14 Tagen zu laufen.
Nachfolgende Sanierungs- und Planmaßnahmen werden oft ergriffen:
- Aufnahme eines neuen Gesellschafters mit anschließender Kapitalerhöhung
- Stellung von Gesellschaftersicherheiten für Kredite des Unternehmens
- Regelung der Verwaltung und des Verkaufs nicht betriebsnotwendiger Immobilien im Insolvenzplan
- Überprüfung Marketingstrategie und -politik
- Durchführung einer Gemeinkosten-Wertanalyse
- Teilverzicht der Gläubiger auf Forderungen, die nicht besichert waren
- Teilverzicht der Bank auf Ausfallforderungen
- Teilverzicht der Bank bezüglich der Anschlussfinanzierung der betriebsnotwendigen Immobilie
- Ausübung insolvenzrechtlicher Gestaltungsrechte / Nichterfüllung unrentabler Verträge
- Gläubiger erhalten eine Erhöhung ihrer Quote um einige Prozentpunkt im Vergleich zur Regelabwicklung
- erfolgreiche ertragssteuerliche Behandlung des Sanierungsgewinns
- erfolgreiche gewerbesteuerliche Behandlung des Sanierungsgewinns
- gegebenfalls Geschäftsführerwechsel bei Planannahme
- Minderheitenschutz gemäß § 251 InsO durch Rückstellungsbildung
- Rückstellungsbildung für höhere Ausfallforderungen und für bestrittene Forderungen
Wir erstellen für Sie gerne Insolvenzpläne auf Grund langjähriger Erfahrungen
Kontakt:
pkl Rechtsanwälte Steuerberater
Hermann Kulzer, Rechtsanwalt M.B.A.
Fachanwalt für Insolvenzrecht,
Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht
Dresden. Berlin
Glashütterstraße 101a, 01277 Dresden
Tel: 0351 8110233
Fax 8110244
kulzer@pkl.com
www.pkl.com
Weitere Infos zum Insolvenzplan: www.insoinfo.de